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Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes erfolgte im Jahr 1358, als der Ritter Johann Swinde Güter und Rechte, die er in Stampach geerbt hatte, an den Zweibrücker Grafen Walram II. verkaufte. In der Folgezeit gehörte Stambach bis Ende des 18. Jahrhunderts zum Herzogtum Pfalz-Zweibrücken. 1547 wird der Ort als Hofgut in der Gemarkung von Contwig erwähnt. 1563 existierten vor Ort drei Wohnhäuser.[1]

Von 1798 bis 1814, als die Pfalz Teil der Französischen Republik (bis 1804) und anschließend Teil des Napoleonischen Kaiserreichs war, war Stambach in den Kanton Zweibrücken eingegliedert und unterstand der Mairie Contwig. 1815 hatte der Ort 80 Einwohner. Im selben Jahr wurde der Ort Österreich zugeschlagen. Bereits ein Jahr später wechselte der Ort wie die gesamte Pfalz in das Königreich Bayern. Anschließend wechselte der Ort in das Königreich Bayern. Vom 1818 bis 1862 gehörte er dem Landkommissariat Zweibrücken an; aus diesem ging das Bezirksamt Zweibrücken hervor.

1928 hatte Stambach 613 Einwohner, die in 106 Wohngebäuden lebten. Sowohl die Katholiken als auch die Protestanten gehörten seinerzeit zur Pfarrei Contwig.[2] Ab 1939 war der Ort Bestandteil des Landkreises Zweibrücken. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Stambach innerhalb der französischen Besatzungszone Teil des damals neu gebildeten Landes Rheinland-Pfalz. Im Zuge der ersten rheinland-pfälzischen Verwaltungsreform wurde Stambach am 7. Juni 1969 in die Nachbargemeinde Contwig eingegliedert. Drei Jahre später folgte die Auflösung des Landkreises Zweibrücken; damit einhergehend wechselte der Ort zudem in den Landkreis Pirmasens, der 1997 in Landkreis Südwestpfalz umbenannt wurde. (Quelle Wikipedia)

Es war ein Hofgut innerhalb der Gemarkung von Contwig. Wie die benachbarten Hofsiedlungen, hatte es einen eigenständigen, bei Vermessungsarbeiten ausgesteinten Hofbann und bestand im 16. und 17. Jahrhundert aus drei Häusern. Im Jahre 1635 – während des Dreißigjährigen Krieges – flohen die Bewohner nach Holland und kamen von dort nicht mehr zurück. 1685 wurde der verwaiste Ort durch Einwanderer aus Luxemburg wieder besiedelt. Mit diesen Zuwanderern, die zunächst von den Contwiger Einwohnern die angestammten Weiderechte zurückforderten, lagen die Nachbarn im jahrzehntelangen Streit. Die seit Ende des 17. Jahrhunderts eingesetzte königlich schwedische Verwaltung des Herzogtums Zweibrücken beauftragte 1708 den königlich schwedischen Landvermesser Jonas Sundahl – einem breiteren Publikum als Architekt des Zweibrücker Schlosses bekannt – mit der Vermessung der Gemarkung von Contwig.

In seinem Abschlussbericht an die Verwaltung schrieb er, dass Stambach mittlerweile groß genug geworden sei, um ihm die Rechtsstellung eines Dorfes verleihen zu können. Die Verwaltung entsprach diesem Vorschlag, und Stambach kann sich ab diesem Zeitpunkt als eigenständige Ansiedlung betrachten. In der Folgezeit gehörte das nunmehrige Dorf zusammen mit Contwig, den umliegenden Höfen und anderen Gemeinden zur Schultheißerei Contwig und wurde von einem herzoglichen Schultheiß verwaltet, der gleichzeitig auch Vorsitzender des Dorfgerichtes war. Erst die französische Revolution beendete diesen Verwaltungszustand. Die königlich bayrische Regierung der Pfalz, die 1816 der gemeinsamen Verwaltung der Länder Österreich und Bayern gefolgt war, bildete aus den selbstständigen Gemeinden Contwig, Stambach, Dellfeld, Nieder- und Oberauerbach die Bürgermeisterei Contwig. Unter der Führung eines gemeinsamen Bürgermeisters hatte jede Gemeinde ihren eigenen Gemeinderat und mit ihrem Adjunkten auch einen Stellvertreter des Bürgermeisters. Aus dem Bürgermeistereiverbund schieden 1888 Nieder- und Oberauerbach, 1908 Dellfeld und am 31. März 1920 auch Stambach aus. Stambach erhielt damit erstmals in seiner Geschichte einen eigenen Bürgermeister. Dies blieb auch so, bis sich 1969 die große Verwaltungsreform abzuzeichnen begann.

Bis Ende des 18. Jahrhunderts gehörte Stambach zu Pfalz-Zweibrücken. Von 1798 bis 1814, als die Pfalz Teil der Französischen Republik (bis 1804) und anschließend Teil des Napoleonischen Kaiserreichs war, war Stambach in den Kanton Zweibrücken eingegliedert. Anschließend wechselte der Ort in das Königreich Bayern. Vom 1818 bis 1862 gehörte er dem Landkommissariat Zweibrücken an; aus diesem ging das Bezirksamt Zweibrücken hervor. 1928 hatte Stambach 613 Einwohner, die in 106 Wohngebäuden lebten. Sowohl die Katholiken als auch die Protestanten gehörten seinerzeit zur Pfarrei Contwig.[1] Ab 1938 war der Ort Bestandteil des Landkreis Zweibrücken. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Stambach innerhalb der französischen Besatzungszone Teil des damals neu gebildeten Landes Rheinland-Pfalz. Im Zuge der ersten rheinland-pfälzischen Verwaltungsreform wurde Stambach am 7. Juni 1969 in die Nachbargemeinde Contwig eingegliedert. Ab 1972 gehört es dem Landkreis Pirmasens an, der 1997 in Landkreis Südwestpfalz umbenannt wurde.

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