Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Im Bauert (VG Werke)“ in Contwig. Ziel und Zweck der Planung ist die Erweiterung der Betriebsfläche durch Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 8 BauNVO). Der Geltungsbereich umfasst voraussichtlich die Grundstücke mit den Plannummern 567, 570 und Teilflächen aus 566/2 der Gemarkung Contwig. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung: „Im Bauert (VG Werke), 1. Erweiterung“.
1.2 Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf
Das mit den Planungsleistungen beauftragte Ingenieurbüro Dilger, Dahn, hat den Bebauungsplan einschließlich der erforderlichen Anlagen im Entwurf aufgestellt. Dieser umfasst einen Planteil, eine Begründung und einen Umweltbericht.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Bebauungsplanänderung im Entwurf zu.
1.3 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Ortsgemeinderat beschließt, zum Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung eine Offenlage auf die Dauer von 14 Tagen bei der Verwaltung durchzuführen und während dieses Zeitraumes Gelegenheit zur Unterrichtung, Äußerung und Erörterung zu geben. Der Zeitraum der Offenlage ist im Amtsblatt der Verbandsgemeinde zu veröffentlichen.
2. Zuschussantrag des SC Stambach 1930 e.V.; Renovierung des Mehrzweckraums
Der SC Stambach, vertreten durch Herrn Bernd Sefrin, beantragt einen Zuschuss zur Renovierung des Mehrzweckraums im Sportheim.
Der Ortsgemeinde stimmt dem Zuschussantrag des SC Stambach 1930 e.V. zu.
Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 7,5 % der nachgewiesenen förderfähigen Kosten.
3. Regionales Zukunftsprogramm; Maßnahmen
Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Förderprogramm für finanzschwache Kommunen beschlossen. Der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land steht ein Betrag in Höhe von 2.617.787,17 € zur Verfügung.
Der Ortsgemeinderat Contwig beschließt folgende Maßnahmen der Verbandsgemeindeverwaltung zu melden, wobei seitens der Verwaltung die Möglichkeiten weiterer Förderungen gemeinsam mit dem Zukunftsprogramm, beispielsweise I-Stock, Leader oder Daniel-Theysohn-Stiftung, geprüft und beantragt werden sollen.
Die Ortsgemeinde wird folgende Maßnahmen bei der Verbandsgemeinde einreichen:
1 |
Friedhof Contwig (Behinderten WC, Rampe Zugang Behinderten WC, WC Damen, WC Herren, WC Angestellte inkl. Vorraum, Rampe Haupteingang, Pavillon als Regen und Sonnenschutz) |
Gesamt 163.900 Euro |
Behinderten WC |
24.500 Euro |
|
Rampe Zugang Behinderten WC |
15.000 Euro |
|
WC Damen |
17.500 Euro |
|
WC Herren |
15.000 Euro |
|
WC Angestellte inkl. Vorraum |
20.500 Euro |
|
Rampe Haupteingang |
11.500 Euro |
|
Pavillon als Regen und Sonnenschutz |
45.000 Euro |
|
Zuzüglich Nebenkosten und Honorare |
14.900 Euro |
|
2 |
Friedhof Stambach (Neubau Behinderten WC in bestehende Leichenhalle, Neubau Sanitäranlage in bestehende Leichenhalle, Pavillon zur Verschattung/Regenschutz, Doppelgarage als Ausgleich Entfall vorh. Lagerfläche) |
Gesamt 161.150 Euro |
Behinderten WC |
25.500 Euro |
|
Öffentliches WC |
22.500 Euro |
|
WC Angestellte inkl. Vorraum |
17.500 Euro |
|
Zusätzliche Lagerfläche (Doppelgarage) |
31.000 Euro |
|
Pavillon als Regen- und Sonnenschutz |
50.000 Euro |
|
Zuzüglich Nebenkosten und Honorare ca. 10% |
14.650 Euro |
|
3 |
Hohlbachstraße 24 und 26 (Erneuerung Fenster und Außentüren) |
Gesamt: 99.000 Euro |
Fenster / Außentüren |
85.000 Euro |
|
Stuck- Putzarbeiten / Trockenbau |
5.000 Euro |
|
Zuzüglich Nebenkosten und Honorare ca. 10 % |
9.000 Euro |
|
Zusammenstellung Gesamtkosten (inkl. Nebenkosten und Honorare) |
424.050 Euro |
|
Gesamtkosten Baumaßnahme Friedhof Contwig |
163.900 Euro |
|
Gesamtkosten Baumaßnahme Friedhof Stambach |
161.150 Euro |
|
Gesamtkosten Baumaßnahme Hohlbachstraße |
99.000 Euro |
|
4 |
Wehr Anlage am Waschplatz |
Kosten müssen noch ermittelt werden. |
5 |
Friedhof - Anlegen der Fläche für die Baumbestattungen, Beschattungen |
Kosten müssen noch ermittelt werden. |
6 |
Bepflanzung Ortsdurchfahrt |
Kosten müssen noch ermittelt werden. |
Der Ortsgemeinderat ermächtigt die Ortsbürgermeisterin, unter Benachrichtigung an die Ortsbeigeordneten, Maßnahmen an die Verbandsgemeindeverwaltung nachzu-melden.
4. Anschaffung eines Kraftfahrzeugs
Frau Ortsbürgermeisterin Brinette hat der Verwaltung ein Angebot zur Anschaffung eines Kraftfahrzeuges (Kastenwagen) vorgelegt.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Anschaffung des vorgeschlagenen Kraftfahrzeuges vorbehaltlich der Bewilligung des Nachtragsetats 2025.
5. Kinderhort Contwig, Bergstraße 20; Sanierung der Treppenanlage mit Geländer
Im Rahmen einer durchgeführten Gefahrenverhütungsschau durch die Brandschutzdienststelle der Kreisverwaltung an dem Kinderhort in der Bergstraße 20 wurde u.a. festgestellt das die Treppenanlage nicht den Sicherheitsbestimmungen entspricht. Die Sandsteinwangen weisen Frostschäden auf und sind instabil. Das Geländer entspricht nicht den Normvorgaben. Aufgrund der Dringlichkeit in Sachen Sicherheit empfiehlt die Bauabteilung den Auftrag über die Sanierung der Treppenanlage an die Fa. Müller aus Contwig zu vergeben.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Auftragserteilung an die Fa. Müller aus Contwig auf Basis des vorliegenden Angebotes zu.