Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Im Bauert (VG Werke)“ in Contwig. Ziel und Zweck der Planung ist die Erweiterung der Betriebsfläche durch Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 8 BauNVO). Der Geltungsbereich umfasst voraussichtlich die Grundstücke mit den Plannummern 567, 570 und Teilflächen aus 566/2 der Gemarkung Contwig. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung: „Im Bauert (VG Werke), 1. Erweiterung“.

1.2 Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf

Das mit den Planungsleistungen beauftragte Ingenieurbüro Dilger, Dahn, hat den Bebauungsplan einschließlich der erforderlichen Anlagen im Entwurf aufgestellt. Dieser umfasst einen Planteil, eine Begründung und einen Umweltbericht.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Bebauungsplanänderung im Entwurf zu.

1.3 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Ortsgemeinderat beschließt, zum Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung eine Offenlage auf die Dauer von 14 Tagen bei der Verwaltung durchzuführen und während dieses Zeitraumes Gelegenheit zur Unterrichtung, Äußerung und Erörterung zu geben. Der Zeitraum der Offenlage ist im Amtsblatt der Verbandsgemeinde zu veröffentlichen.

2. Zuschussantrag des SC Stambach 1930 e.V.; Renovierung des Mehrzweckraums

Der SC Stambach, vertreten durch Herrn Bernd Sefrin, beantragt einen Zuschuss zur Renovierung des Mehrzweckraums im Sportheim.

Der Ortsgemeinde stimmt dem Zuschussantrag des SC Stambach 1930 e.V. zu.

Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 7,5 % der nachgewiesenen förderfähigen Kosten.

3. Regionales Zukunftsprogramm; Maßnahmen

Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Förderprogramm für finanzschwache Kommunen beschlossen. Der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land steht ein Betrag in Höhe von 2.617.787,17 € zur Verfügung.

Der Ortsgemeinderat Contwig beschließt folgende Maßnahmen der Verbandsgemeindeverwaltung zu melden, wobei seitens der Verwaltung die Möglichkeiten weiterer Förderungen gemeinsam mit dem Zukunftsprogramm, beispielsweise I-Stock, Leader oder Daniel-Theysohn-Stiftung, geprüft und beantragt werden sollen.

Die Ortsgemeinde wird folgende Maßnahmen bei der Verbandsgemeinde einreichen:

1

Friedhof Contwig (Behinderten WC, Rampe Zugang Behinderten WC, WC Damen, WC Herren, WC Angestellte inkl. Vorraum, Rampe Haupteingang, Pavillon als Regen und Sonnenschutz)

Gesamt

163.900 Euro

Behinderten WC

24.500 Euro

Rampe Zugang Behinderten WC

15.000 Euro

WC Damen

17.500 Euro

WC Herren

15.000 Euro

WC Angestellte inkl. Vorraum

20.500 Euro

Rampe Haupteingang

11.500 Euro

Pavillon als Regen und Sonnenschutz

45.000 Euro

Zuzüglich Nebenkosten und Honorare

14.900 Euro

2

Friedhof Stambach (Neubau Behinderten WC in bestehende Leichenhalle, Neubau Sanitäranlage in bestehende Leichenhalle, Pavillon zur Verschattung/Regenschutz, Doppelgarage als Ausgleich Entfall vorh. Lagerfläche)

Gesamt

161.150 Euro

Behinderten WC

25.500 Euro

Öffentliches WC

22.500 Euro

WC Angestellte inkl. Vorraum

17.500 Euro

Zusätzliche Lagerfläche (Doppelgarage)

31.000 Euro

Pavillon als Regen- und Sonnenschutz

50.000 Euro

Zuzüglich Nebenkosten und Honorare ca. 10%

14.650 Euro

3

Hohlbachstraße 24 und 26 (Erneuerung Fenster und Außentüren)

Gesamt:

99.000 Euro

Fenster / Außentüren

85.000 Euro

Stuck- Putzarbeiten / Trockenbau

5.000 Euro

Zuzüglich Nebenkosten und Honorare ca. 10 %

9.000 Euro

Zusammenstellung Gesamtkosten (inkl. Nebenkosten und Honorare)

424.050 Euro

Gesamtkosten Baumaßnahme Friedhof Contwig

163.900 Euro

Gesamtkosten Baumaßnahme Friedhof Stambach

161.150 Euro

Gesamtkosten Baumaßnahme Hohlbachstraße

99.000 Euro

4

Wehr Anlage am Waschplatz

Kosten müssen noch ermittelt werden.

5

Friedhof - Anlegen der Fläche für die Baumbestattungen, Beschattungen

Kosten müssen noch ermittelt werden.

6

Bepflanzung Ortsdurchfahrt

Kosten müssen noch ermittelt werden.

Der Ortsgemeinderat ermächtigt die Ortsbürgermeisterin, unter Benachrichtigung an die Ortsbeigeordneten, Maßnahmen an die Verbandsgemeindeverwaltung nachzu-melden.

4. Anschaffung eines Kraftfahrzeugs

Frau Ortsbürgermeisterin Brinette hat der Verwaltung ein Angebot zur Anschaffung eines Kraftfahrzeuges (Kastenwagen) vorgelegt.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Anschaffung des vorgeschlagenen Kraftfahrzeuges vorbehaltlich der Bewilligung des Nachtragsetats 2025.

5. Kinderhort Contwig, Bergstraße 20; Sanierung der Treppenanlage mit Geländer

Im Rahmen einer durchgeführten Gefahrenverhütungsschau durch die Brandschutzdienststelle der Kreisverwaltung an dem Kinderhort in der Bergstraße 20 wurde u.a. festgestellt das die Treppenanlage nicht den Sicherheitsbestimmungen entspricht. Die Sandsteinwangen weisen Frostschäden auf und sind instabil. Das Geländer entspricht nicht den Normvorgaben. Aufgrund der Dringlichkeit in Sachen Sicherheit empfiehlt die Bauabteilung den Auftrag über die Sanierung der Treppenanlage an die Fa. Müller aus Contwig zu vergeben.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Auftragserteilung an die Fa. Müller aus Contwig auf Basis des vorliegenden Angebotes zu.

 

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